Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Produktionen und Dienstleistungen, die Sie bei Roskoni Media, vertreten durch Leon Roskoni, Gartenstraße 1 in 63633 Birstein, Deutschland einholen bzw. in Auftrag geben.
  2. Das Dienstleistungsangebot in unseren Online-Auftritten richtet sich ausschließlich an Verbraucher bzw. Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.
  3. Unsere Lieferungen, Produktionen, Dienstleistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen und Gewerbetreibenden somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
  4. Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
  5. Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website https://roskonimedia.de/agb abrufen und ausdrucken.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Waren- und Dienstleistungspräsentation auf unseren Internetseiten stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, ein Angebot einzuholen und ggf. ein Angebot oder eine Produktion über direkten Kontakt (E-Mal) in Auftrag zu geben.
  2. Mit dem Bestätigen eines Angebotes (Auftragserteilung) und dem erhalt einer damit zusammenhängenden Auftragsbestätigung geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).
  3. Nach Eingang der formlosen Auftragserteilung (Auftragsbestätigung) erhalten Sie per E- Mail eine Auftragsbestätigung, mit der wir bestätigen, dass wir Ihren Auftrag erhalten und angenommen haben. Diese Eingangsbestätigung stellt eine Bestätigung / Annahme unseres Kostenangebotes dar. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung zustande.
  4. Der Kaufvertrag / Produktionsvertrag kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die von ihnen abgegebene Auftragserteilung  mit einer Auftragsbestätigung bestätigen.

§ 3 Preise

  1. Die in unseren Angeboten genannten Preise sind netto und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, welche der Auftragszusammenfassung zu entnehmen ist.

§ 4 Zahlungsbedingungen; Verzug

  1. Die Zahlung erfolgt per Rechnung über unsere auf der Website gelisteten Zahlungstools können Sie von uns gestellte Rechnungen per PayPal, Kreditkarte, oder Lastschrift bezahlen.
  2. Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt uns. Wir behalten uns insbesondere vor, Ihnen für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten, beispielweise zur Absicherung unseres Kreditrisikos nur Vorkasse.
  3. Auf allen Rechnungen und Angeboten nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung. Der Rechnungsbetrag ist (wird keine andere Vereinbarung getroffen) innerhalb von 14 Tagen, bzw. innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels nach Erhalt der Rechnung auf unser Konto zu überweisen.
  4. Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
  5. Bei Projekten und Aufträgen, bei denen eine Vorauszahlung durch Roskoni Media an eine dritte Partei notwendig wird (Softwarekosten, Mietkosten für Equipment, Anschaffungskosten, Materialkosten, Buchungen für Domains, etc.) erklären Sie sich bereit eine in einer eigens dafür gestellten Rechnung ausgewiesene Abschlagszahlung über die entstandenen / entstehenden Kosten zu leisten (soweit nicht anderes vereinbart).
  6. Wir behalten es vor nach unserem Ermessen bei Projekten Anzahlungen / Vorauszahlungen (vor Fertigstellung oder Abgabe des Projektes) in Rechnung zu stellen.

§ 5 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

  1. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.
  2. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferung; Eigentumsvorbehalt

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware bzw. die Abgabe der Produktionsergebnisse auf ihren Wunsch an die von Ihnen angegebene Adresse bzw. die Übertragung an eine von Ihnen angegebenes System.
  2. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bzw. an den Produktionsergebnissen bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware / den Vorbehaltserzeugnissen ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
  3. Sie dürfen die Ware bzw. die Ergebnisse unserer Produktionen im ordentlichen Geschäftsgang (wenn nicht anders vereinbart) nicht weiterverkaufen.

§ 7 Gewährleistung

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) mit folgenden Modifikationen:

– Für die Beschaffenheit der Produktionsergebnisse sind nur unsere eigenen Angaben und die vorher vereinbarten und festgehaltenen Spezifikationen verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung.

– Sie sind verpflichtet, die Produktionsergebnisse unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitätsabweichungen und Fehler zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Produktionsergebnisse anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

– Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).

– Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Produktionsergebnisse. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • Ergänzungen und Versäumnisse ihrer Seite zur Produktion sind nicht von unserer Gewährleistungspflicht gedeckt. Wir behalten uns vor bei etwaigen Änderungswünschen (abseits der oben genannten Korrekturwünschen innerhalb der Frist) in  sowie Ergänzungen zusätzliche Arbeitsleistungen in Rechnung zu stellen. Grundlage für die Inrechnungstellung dieser Zusatzleistungen ist das ursprünglich bestätigte Kostenangebot.

§ 8 Haftung

  1. Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
  2. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Vertrauliche Informationen

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Rahmen der Projektplanung und Angebotsphase von dem Anbieter überlassen werden oder von denen er – ohne, dass der Anbieter ihm diese Informationen überlässt – Kenntnis erhält, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und lediglich zur Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit und Abgabe eines Angebots gegenüber dem Anbieter zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Informationen ganz oder teilweise zu anderen als den genannten Prüfungszwecken zu nutzen, oder die Informationen Dritten zugänglich zu machen.
  2. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Kunde nachweisbar von Dritten erhalten hat, ohne zur Geheimhaltung verpflichtet zu sein, oder die öffentlich bekannt sind.

§ 10 Überlassene Unterlagen

  1. Zur Durchführung seiner Verpflichtungen wird der Kunde alle ihm von dem Anbieter überlassenen Unterlagen, seien es Schriftstücke, Datenträger (DVD, CD-ROM), E-Mails oder andere Informationsträger (im Folgenden: Unterlagen) getrennt von seinen sonstigen Dokumenten aufbewahren und durch geeignete Maßnahmen in besonderer Weise gegen den Zugriff Unberechtigter schützen. Die Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben, wenn der Kunde den Anbieter nicht beauftragen möchte oder aus anderen Gründen ersichtlich ist, dass eine Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht zu Stande kommt. Soweit eine Rückgabe wegen der Beschaffenheit der Unterlagen nicht in Betracht kommt (z.B. weil diese lediglich in elektronischer Form vorliegen), sind sie zu vernichten; dem Anbieter ist hierüber ein geeigneter Nachweis zu verschaffen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm im Zuge der Projektplanung von dem Anbieter überlassenen und in seinen Datenverarbeitungsanlagen gespeicherten Daten (z.B. elektronisch im Dateiformat übersandte Unterlagen) durch die nach dem Stand der Technik möglichen technischen Maßnahmen zu sichern, um sowohl den Zugriff Dritter von Außen als auch die zweckwidrige und/oder missbräuchliche Nutzung der Daten durch eigene Mitarbeiter des Kunden zu verhindern.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die in Ziffer 1 benannten Informationen und Unterlagen ausschließlich denjenigen Mitarbeitern zugänglich zu machen, für die dies notwendig ist, um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit dem Anbieter zu prüfen und eventuelle Verhandlungen hierüber zu führen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, seine Mitarbeiter ausdrücklich zur Einhaltung der vorstehenden Vereinbarung schriftlich zu verpflichten und dies dem Anbieter auf Verlangen jederzeit nachzuweisen.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, Kopien der erlangten Informationen, Unterlagen bzw. Daten nur in zwingend notwendigem Umfang, insbesondere zu Datensicherungszwecken, anzufertigen.
  6. Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit die von dem Kunden getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen.

§ 11 Einbeziehung Dritter

  1. Sofern sich der Kunde zur Überprüfung der möglichen Zusammenarbeit oder zu sonstigen Zwecken im Zusammenhang mit der möglichen Beauftragung des Anbieters Dritter bedient, die nicht seine Mitarbeiter sind, sind diese vom Kunden zur Einhaltung sämtlicher in dieser Vereinbarung genannten Pflichten ihrerseits vertraglich zu verpflichten. Dies ist dem Anbieter auf Verlangen jederzeit nachzuweisen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich Dritten nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes nur diejenigen Informationen zugänglich zu machen, die sie zur Erfüllung ihrer jeweils konkreten Aufgabe benötigen, und gegenüber den Dritten vertraglich sicherzustellen, dass dem Anbieter eine Überprüfung der von den Dritten getroffenen Sicherheitsmaßnahmen jederzeit möglich ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
  2. Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN- Kaufrecht“).
  3. Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und Ihnen.

Stand: Oktober 2020

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“Design is the most immediate way of defining what products come in peoples minds.” – Jonathan Ive

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